Straftaten durch illegal eingereiste Personen

05.04.2002 Initiativen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Was kann die Kölner Politik dagegen leisten? Was müssen Bund und Land leisten? Sachverhalt In Köln leben 4.111 registrierte, unerlaubt eingereiste Personen (Stand 28.02.2002). Die Zahl ist im Vergleich zu anderen Städte in NRW extrem hoch. Dies ergab eine Befragung der Stadtverwaltung im Oktober 2000. So wiesen an diesem Zeitpunkt Leverkusen nur 50 und Bielefeld nur 16 unerlaubt eingereiste Personen aus. Das „Kölner-Phänomen“ hat mit dem früheren Umgang mit illegal eingereisten Personen in Köln zu tun. So wurden illegal eingereisten Personen ohne eingehende Prüfung, ob überhaupt eine Verfolgung vorliegt, ein Duldungsstatus eingeräumt, der immer wieder verlängert wurde. Rechtliche Konsequenzen aus der unerlaubten Einreise blieben aus. Damit erhielten unerlaubt eingereiste Personen in Köln eine rechtliche Privilegierung gegenüber anderen Städten in NRW. Wie weit daraus Schleuserbanden ihren wirtschaftlichen Vorteil zogen, ist nicht bekannt. Die Konsequenzen daraus waren bzw. sind: - die vermehrte unerlaubte Einreise nach Köln. - hohe Unterbringungs- und Unterhaltungskosten für unerlaubt eingereiste Personen für die Stadt, da Bund und Land für Unterbringung und Unterhalt im Duldungsstatus befindlicher Personen finanziell nicht aufkommen. Die Stadt Köln hat Mehrkosten in Höhe von 22 Mio. Euro pro Jahr. Schon seit längerem schlägt die Kölner Polizei Alarm. Durch die frühere Kölner Duldungspolitik bei unerlaubt eingereisten Personen sind nach Angaben der Polizei und der Stadtverwaltung vermehrt Personen und ganze Familienclans gezielt nach Köln gekommen, um ganz bewusst Straftaten zu begehen. Köln muss mit einem rapiden Anstieg von Wohnungseinbrüchen und Straßendiebstählen aus dieser Personengruppe fertig werden. Nach Polizeiangaben sind die Wohnungseinbrüche für das Jahr um ein Viertel auf 6.248 Fälle gestiegen. Bei den Straßendiebstählen sind insbesondere Kinder sowie Jugendliche und junge Erwachsene, die ihr Alter wegen der Strafunmündigkeit von Kindern herunterdatieren, aus diesem Personenkreis auffällig. Hier ist die Polizei regelrecht hilflos, da die Strafunmündigkeit der Kinder gezielt für Straftaten eingesetzt wird. 50 und mehr Straftaten einer Tatperson ohne rechtliche Konsequenzen gehören zum Kölner Alltag. Was Köln bisher getan hat 13.11.2000: Anstatt das vom Stadtdirektor Wimmer vorgeschlagene „Konzept zum Umgang mit unerlaubt eingereisten Personen“ von Oktober 2000 mit gezielter Befragung nach Fluchtursachen umzusetzen, wird ein „Wischi-Waschi“-Antrag der Koalition auf Betreiben des Kooperationspartners der CDU, Bündnis´90/Die Grünen, umgesetzt und das Wimmer-Konzept außer Kraft gesetzt. Schon damals meldeten sich im Zeitraum September 1999 bis Juni 2000 durchschnittlich 125 unerlaubt eingereiste Personen pro Monat in Köln. Die FDP konnte sich trotz Warnungen nicht durchsetzen. Stand Ende Oktober 2000: 3.465 unerlaubt eingereiste Personen in Köln 20.08.2001: Auf Drängen der FDP beschließt die Koalition im Einvernehmen mit dem Kölner Oberbürgermeister, die Verwaltungspraxis bei illegal eingereisten Personen grundlegend zu ändern. Der Grund: allein von Januar bis August 2001 meldeten sich 1.044 neue unerlaubt eingereiste Personen bei der Ausländerbehörde. 30.08.2001 bzw. 25.10.2001: CDU und FDP kippen im Rat das alte Verwaltungshandeln und beschließen ein neues Beratungs- und Hilfskonzept mit der Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in der Vorgebirgsstraße für unerlaubt eingereiste Personen und greift nun das Konzept vom ehemaligen Stadtdirektor auf. Das Konzept umfasst nun: 1. Vorrangige Aufgabe der Verwaltung ist es, unter Beachtung der geltenden Rechtslage, die Zahl der sich in Köln unerlaubt aufhaltenden Personen so gering wie möglich zu halten. Soweit illegal eingereiste Personen die Preisgabe der Identität verweigern, muss, unter Beachtung melderechtlicher Voraussetzungen, eine Identitätsfeststellung durch erkennungsdienstliche Maßnahmen erfolgen. Anschließend werden neue Papiere mit Lichtbild zur Registrierung ausgegeben. Im Rahmen des Beratungsangebots sind Ausländer auf das Asylverfahren zu verweisen, sobald asylrelevante Gründe für den Aufenthalt in Deutschland erkennbar sind. Die bereits eingesetzten polizeilichen und ordnungsbehördlichen Überprüfungen von Heimunterkünften zur Feststellung der sich tatsächlich dort aufhaltenden Personen sind unter der Voraussetzung nachvollziehbarer Hinweise auf kriminelle Handlungen beizubehalten. Im Bedarfsfalle sind diese Überprüfungen zu intensivieren. 2. Ferner ist sicherzustellen, dass Sozialhilfeleistungen nur noch als Sachleistungen und nicht mehr als Geldleistungen erfolgen. 3. Nachdem von der Unterbringung von Flüchtlingen in der Kaserne Brasseur abgesehen wurde, ist die Verwaltung aufgefordert, für die Unterbringung illegal eingereister Personen wenige zentrale Standorte mit größeren Aufnahmekapazitäten zur Verfügung zu stellen. 4. Der Übergang zu Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen des unter 1. dargestellten Übergangs von Geld- auf Sachleistungen. 5. Die Gemeinschaftsbeschulung und Schaffung eines entsprechenden Kindergartenangebots an allen Standorten. Des weiteren wurde zur schnelleren Bearbeitung der Fälle und zur Entlastung die Ausländerbehörde personell aufgestockt. Was Köln noch weiter leisten muss 1. Das eingeführte Beratungskonzept mit dem Hinweis auf das Asylverfahren ist weiterhin konsequent umzusetzen. 2. Die erprobten polizeilichen und ordnungsbehördlichen Überprüfungen von Heimunterkünften ist zu intensivieren. 3. Mit der Aufhebung des Jugoslawien-Erlasses ist die Möglichkeit der Rückführung unerlaubt eingereisten Personen konsequent anzuwenden. 4. Die Kooperation zwischen Ordnungsamt, Wohnungsamt und dem Sozialamt ist weiter auszubauen, damit ein noch schnelleres und abgestimmtes Verhalten bei unerlaubt eingereisten Personen gesichert ist. Damit das Verfahren noch zügiger geregelt ist, spricht sich die FDP-Fraktion für eine Amtsarztstelle bei dem Ordnungsamt aus, die die Reisefähigkeit unerlaubt eingereister Personen feststellt. 5. Das Containerdorf in Kalk ist bis zum Sommer befristet eingerichtet. Die Entscheidung über die Verlängerung der Einrichtung in Kalk soll abhängig von den Bedarfszahlen für die Unterbringung von unerlaubt eingereisten Personen gefällt werden. Die FDP drängt, endlich eine Lösung für die Gemeinschaftsbeschulung und Schaffung eines entsprechenden Kindergartenangebots in dieser Einrichtung anzubieten. An der Gemeinschaftsverpflegung ist festzuhalten. Was Bund und Land leisten müssen Der Bund muss eine vergleichbare Regelung für unerlaubt eingereiste Personen schaffen, wie sie derzeit für Asylbewerber gelten.Das heißt im Einzelnen: 1. Bund und Land müssen sich an den Unterbringungskosten für unerlaubt eingereiste Personen beteiligen. 2. Die unerlaubt eingereisten Personen sind in die Aufnahmequote Kölns für Asylbewerber, Kriegs- und Kontingentflüchtlinge mit einzubeziehen und bei Erfüllung der Quote, wie in Köln seit Jahren gegeben, auf andere Städte im Bundesgebiet zu verteilen. FDP-Initiative zu dem sogenannten „Klaukindern“ Ein besonders sensibles Thema sind die Kinder und Jugendlichen von unerlaubt eingereisten Clans, die unter Ausnutzung der Strafunmündigkeit, ob nun von den Erziehungsberechtigten angestiftet oder geduldet, auf Diebstahltour in die Kölner Innenstadt und in die Bezirkszentren gehen. Politik und Polizei sind mit den heutigen möglichen Maßnahmen hilflos - im Übrigen nicht nur bei Mehrfachstraftäter im Kinder- und Jugendalter bei unerlaubt eingereisten Personen, nur bei dieser Personengruppe tritt dieses Strafverhalten z. Z. geballt auf. Es ist keine Seltenheit, dass „Klaukinder“ mehrfach an einem Tag von der Polizei bei Straftaten aufgegriffen werden. Den Kindern und Jugendlichen fehlen jegliche Hemmungen und soziale Verhaltensweisen. Eine gemeinschaftsverträgliche Erziehung existiert nicht. Der Schaden für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für die Gemeinschaft ist zu groß und nicht mehr zu verantworten. Diese Kinder und Jugendlichen müssen vor sich, deren Hintermänner und -frauen und auch vor der Umwelt geschützt werden. Die FDP lehnt aber eine Herabsetzung der Strafbarkeit unter der jetzigen Grenze des 14. Lebensjahres grundsätzlich ab. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen Erziehungskonzepte und keinen Knast. Nach den bisherigen in Köln gesammelten Erfahrungen und vielen geführten Fachgesprächen ist die Kölner FDP-Fraktion zur Ansicht gelangt, die Einrichtung von geschlossenen Erziehungseinrichtungen mit einem besonderen auf diese Kinder und Jugendlichen abgestimmten Erziehungsmethoden zu fordern. Anders ist nach unserer Meinung der Teufelskreislauf von Straftaten, Festnahme, Straftaten usw. nicht zu durchbrechen. Die Pädagogik kann dies auf dem heutigen Stand leisten. Weder will die FDP zurück zu den geschlossenen Anstalten und deren Konzepten aus den 50er oder 60er Jahren mit Schlagstock, Dunkelkammer und Essensentzug, noch nehmen wir uns die Jugendcamps in den USA zum Vorbild, die Kinder mit Drill und Angst zu unmündigen Bürgerinnen und Bürgern machen. Die FDP im Rat der Stadt Köln möchte darum mit der liberalen Landtagsfraktion NRW ein gemeinsames Konzept für geschlossene Erziehungseinrichtungen erarbeiten, dass mit zeitgenössischen Erziehungsmethoden die Kinder und Jugendlichen auf ein Leben in einer freiheitlichen Gesellschaft vorbereitet und erzieht. Hier geht es zu dem entsprechenden Pressespiegel.

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